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Diese Neuerungen bringt 2024 für Autofahrer

Mit dem Jahreswechsel müssen sich Autolenker auf Änderungen einstellen. Autofahren wird 2024 überwiegend teurer - es gibt aber auch Erleichterungen.

Das Autojahr 2024 bringt einige Neuerungen mit sich.
Das Autojahr 2024 bringt einige Neuerungen mit sich.

Wer 2024 in Österreich Auto fährt, muss sich auf einige Änderungen einstellen. Schon jetzt steht fest: Günstiger werden der Besitz und das Fahren eines Kraftfahrzeugs hierzulande nicht. Im Gegenteil, wer kommendes Jahr beim Autofahren sparen möchte, sollte beim Autokauf noch stärker auf niedrige CO₂-Emissionen und damit einen niedrigen Verbrauch achten, so die Experten von ÖAMTC und ARBÖ.

CO₂-Bepreisung versus Klimabonus

Die zusätzliche Bepreisung der Kohlendioxidemissionen, die im Oktober 2022 in Kraft getreten ist, wird mit Jahresbeginn 2024 weiter erhöht. Nachdem die CO₂-Bepreisung im Jahr 2023 aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise mit 32,5 Euro je Tonne weniger hoch ausfiel als ursprünglich geplant, steigt der Preis 2024 wie gesetzlich vorgesehen auf 45 Euro pro Tonne. 2024 zahlt man damit an der Zapfsäule inklusive Umsatzsteuer in Summe 13,5 Cent je Liter Diesel und 12,3 Cent je Liter Benzin. Das bedeutet ein Plus von 3,7 bzw. 3,4 Cent pro Liter. Die Höhe des regionalen Klimabonus, der die Belastungen der zusätzlichen CO₂-Bepreisung abfedern soll, wird für das Jahr 2024 erst festgelegt.

Höhere Normverbrauchsabgabe

Die NoVA - die beim Kauf von Neufahrzeugen einmalig zu zahlen ist - steigt mit Jahreswechsel für alle neuen Pkw, die mehr als 99 Gramm an CO₂ je Kilometer emittieren. Damit kommt es bei sämtlichen reinen Benzinern und Diesel-Pkw - egal ob Klein- oder Sportwagen - zu einer Erhöhung. Für einen Neuwagen der unteren Mittelklasse um rund 30.000 Euro bedeutet dies ein Plus von 300 Euro ab dem Jahreswechsel. Lediglich einzelne Hybride, vor allem aber Plug-in-Hybride, emittieren weniger und werden damit nicht teurer. Dasselbe gilt auch für Elektroautos, für die weiterhin gar keine NoVA zu bezahlen ist. Für Neuwagen, die mehr als rund 5,9 Liter Diesel oder rund 6,7 Liter Benzin verbrauchen, wird es zusätzlich teurer. Ab 2024 sind für jedes Gramm Kohlendioxid je Kilometer in den Papieren über 155 Gramm 80 Euro zu bezahlen. Das bedeutet grob, dass man für jeden Liter mehr an Normverbrauch zusätzlich rund 2000 Euro für den Neuwagen zahlt. Allerdings gilt eine Übergangsregelung: Wer für ein NoVA-pflichtiges Neufahrzeug einen unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag bis 1. Dezember 2023 abgeschlossen hat, zahlt noch die niedrigere NoVA gemäß den Werten von 2023, sofern das Fahrzeug bis zum 1. April 2024 geliefert wird.

Motorbezogene Versicherungssteuer

Die motorbezogene Versicherungssteuer fällt für fast alle Autos, die ab 1. Jänner 2024 erstmalig zugelassen werden, um 34,56 Euro pro Jahr höher aus als 2023. Nur bei sehr effizienten bzw. leistungsschwachen Pkw kommt es zu einer geringeren oder gar keiner Steuererhöhung. Wichtig: Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts.

Privatnutzung von Firmenfahrzeugen: Verschärfung beim Sachbezug

Zu einer Verschärfung kommt es beim Sachbezug bei der Privatnutzung von Firmenfahrzeugen: Wer ein Firmenfahrzeug auch privat nutzt, muss dafür Steuern bezahlen. Überschreiten die CO₂-Emissionen laut den Papieren einen bestimmten Grenzwert, müssen in der Regel 2 anstatt 1,5 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat versteuert werden. Für Firmenfahrzeuge, die im Jahr 2024 erstmalig zugelassen werden, wird der bisherige CO₂-Grenzwert auf 129 Gramm je Kilometer (gemäß WLTP bei Pkw bzw. WMTC bei Motorrädern) abgesenkt. Für zuvor erstmals zugelassene Fahrzeuge gilt der jeweilige Grenzwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung. Für E-Fahrzeuge fällt auch weiterhin kein Sachbezug an.

E-Mobilitäts-Förderung verlängert

Im Gegensatz zu Deutschland wird Elektromobilität in Österreich auch 2024 gefördert. Insgesamt wird der Fördertopf 114,5 Millionen Euro beinhalten. Die Förderung setzt sich weiterhin aus dem E-Mobilitäts-Bonus-Anteil des Klimaschutzministeriums sowie dem Anteil der Auto- und Zweiradimporteure zusammen.

Privatpersonen bekommen für den Kauf eines E-Autos bis zu 5000, für ein E-Motorrad bis zu 2300 Euro. Private Ladeinfrastruktur wird ebenfalls gefördert: Für Wallboxen und Ladekabel gibt es bis zu 600 Euro, Errichter von Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern erhalten bis zu 1800 Euro.

Autobahnvignette 2024: Ein-Tages-Vignette, Mitnahme möglich

Erstmals seit Einführung der Autobahnvignette gibt es 2024 eine Ein-Tages-Vignette. Diese neue Vignettenkategorie ist ausschließlich digital verfügbar und kostet für Pkw 8,60 Euro, für Motorräder 3,40 Euro. Ebenfalls neu: Ein Mal pro Kalenderjahr ist die Umregistrierung der digitalen Vignette ohne Angabe von Gründen möglich, solange der Zulassungsbesitzer gleich bleibt.

Beschlagnahme des Autos nach Raserei

Bei extremer Geschwindigkeitsübertretung (mehr als 80 km/h im Ortsgebiet und mehr als 90 km/h außerorts) kann das Auto ab März 2024 beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. Befindet sich das Auto nicht im Eigentum, kann es zwar beschlagnahmt, aber nicht für verfallen erklärt und versteigert werden. Das gilt auch für Leasing- oder Mietautos. In solchen Fällen wird in den jeweiligen Fahrzeugpapieren ein lebenslanges Lenkverbot eingetragen werden.