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Liebe am Arbeitsplatz: Was sagt das Gesetz?

Herzklopfen im Büro? Der Arbeitsplatz gilt als einer der häufigsten Kennenlernorte für Paare. Anlässlich des bevorstehenden Valentinstags haben wir nachgefragt: Was sagt der Gesetzgeber zu Liebesbeziehungen zwischen Kolleginnen und Kollegen?

Zehn Prozent der Paare finden sich am Arbeitsplatz.
Zehn Prozent der Paare finden sich am Arbeitsplatz.

"Da Erwerbstätige häufig viel Zeit am Arbeitsplatz verbringen, ist es keine Seltenheit, dass sich unter Arbeitskollegen mitunter auch so manche Liebesbeziehung ergeben kann", weiß Rainer Kraft, Geschäftsführer des Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung. Tatsächlich lernen sich immerhin zehn Prozent der Paare im Nachbarland Deutschland laut einer aktuellen Erhebung von Statista im Job kennen. Obwohl solche Beziehungen die Arbeitsfreude steigern können, gibt es in den USA Unternehmen, die sie verbieten. "In Österreich hingegen sind solche Verbote rechtlich unzulässig, da sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter verletzen würden", so der Arbeitsrechtsexperte. Und auch die hierarchische Stellung im Betrieb ist laut der einschlägigen Fachliteratur für die rechtliche Beurteilung einer Liebesbeziehung nicht relevant - in der Rechtsprechung wurde dieses Thema bisher nicht behandelt.

Arbeitsrechtliche Aspekte von Liebesbeziehungen im Job

Eine gesetzliche Meldepflicht für Liebesbeziehungen zwischen Kollegen gibt es übrigens grundsätzlich keine. Bei möglichen Interessenkonflikten sind Arbeitnehmer dennoch gut beraten, den Arbeitgeber zu informieren. "Wenn Liebesbeziehungen
das Betriebsklima beeinträchtigen, können Maßnahmen wie Gespräche, Verwarnungen oder sogar Versetzungen in Erwägung gezogen werden. Das Ende einer Beziehung hat jedoch keine arbeitsrechtlichen Auswirkungen, es sei denn, es beeinträchtigt die Zusammenarbeit", konstatiert Birgit Kronberger, Geschäftsführerin des Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung.

Kündigung wegen Liebesbeziehung am Arbeitsplatz?

Kann eine Liebesbeziehung am Arbeitsplatz einen Grund für die Beendigung des Dienstverhältnisses darstellen? In Österreich gilt der Grundsatz der Kündigungsfreiheit - solange die Kündigung weder gegen die guten Sitten noch gegen ein Diskriminierungsverbot verstößt. Außerdem ist auf die Normen des allgemeinen Kündigungsschutzes und des besonderen Kündigungsschutzes bestimmter Personengruppen zu achten. "Wenn keiner dieser Sonderfälle vorliegt, kann der Arbeitgeber ohne Begründung die Kündigung aussprechen", informiert Kraft.

Probleme können durch Vertrauensunwürdigkeiten oder beharrliche Pflichtverletzungen entstehen. Hier kann unter Umständen eine fristlose Entlassung drohen. Die Liebesbeziehung zwischen Arbeitskollegen als solche gesehen rechtfertigt aber keinesfalls eine Entlassung! "Es muss jedenfalls ein gesetzlicher Entlassungstatbestand hinzukommen. Zum Beispiel wenn ein Angestellter mit Vorgesetztenfunktion seine Partnerin dienstlich wiederholt und offensichtlich ungerechtfertigt bevorzugen würde", klärt Kronberger auf.