SN.AT / Leben / Karriere

Anlaufstellen für Arbeitnehmer im Betrieb

Einige Anlaufstellen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung stehen.

Die HR-Abteilung ist eine wichtige Anlaufstelle für Arbeitnehmer.
Die HR-Abteilung ist eine wichtige Anlaufstelle für Arbeitnehmer.

HR-Abteilung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Human Resources (HR) spielen als Bindeglied zwischen den Angestellten und den Führungskräften eine wichtige Rolle in einem Unternehmen. Der HR-Bereich kümmert sich um alle Belange rund um die Mitarbeiter eines Betriebs, damit die Qualifikationen der Angestellten zum Erreichen der Unternehmensziele führen. Ob Firmenevents, betriebseigene Kindergärten oder Sport- und Freizeitangebote: Auch das abteilungsübergreifende Miteinander sowie Aktivitäten außerhalb der Arbeitszeiten spielen eine wichtige Rolle.

Betriebsrat
Der Betriebsrat ist das Interessenvertretungsorgan der Arbeitnehmerinnen und -nehmer auf Betriebsebene. Die Funktionsperiode beträgt fünf Jahre. Der Betriebsrat verfügt über viele Befugnisse - diese reichen etwa vom Abschluss von Betriebsvereinbarungen über die Mitwirkung bei Kündigungen, Entlassungen und Versetzungen bis hin zur Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen in Unternehmen.

Sicherheitsvertrauensperson
Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) sind Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter mit einer besonderen Funktion bei der Sicherheit und beim Gesundheitsschutz. Sie stehen mitten im betrieblichen Geschehen, daher sind sie dafür prädestiniert, Arbeitsschutzprobleme ihrer Wirkungsbereiche zu erkennen und an deren Lösung mitarbeiten zu können. Arbeitgeber, die regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen, müssen Sicherheitsvertrauenspersonen bestellen.

Behindertenvertrauensperson
Bei mindestens fünf begünstigt behinderten Arbeitnehmern ist eine Behindertenvertrauensperson (BVP) vorgeschrieben. Die Tätigkeitsdauer beträgt fünf Jahre. Diese soll die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der begünstigten behinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wahrnehmen.

Ersthelfer
Arbeitgeber müssen in jeder Arbeitsstätte und auf jeder Baustelle geeignete Vorkehrungen treffen, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Erste Hilfe geleistet werden kann. Es ist sicherzustellen, dass während der betriebsüblichen Arbeitszeit eine im Hinblick auf die Zahl der anwesenden Arbeitnehmer ausreichende Anzahl an Ersthelfern anwesend ist.

Arbeitsmediziner und Betriebsarzt
Im Unterschied zu Betriebsärztinnen und -ärzten, die - als praktische Ärztinnen und Ärzte - vor allem in größeren Betrieben zur medizinischen Untersuchung und Versorgung der Mitarbeitenden zur Verfügung stehen, befassen sich Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner mit Forschungs-, Untersuchungs-, Gutachter- und Beratungstätigkeiten. Sie arbeiten mit der Sicherheitsfachkraft im Betrieb und erforderlichenfalls mit anderen Fachleuten eng zusammen.