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Was passiert mit beschlagnahmten Raser-Autos?

Nach ersten Sicherstellungen durch die Polizei und Abschleppung beginnen langwierige Verfahren.

Polizisten stoppten einen Raser.
Polizisten stoppten einen Raser.

Wie zu erwarten war, dauerte es nur wenige Tage, bis der Polizei im März die ersten Raser ins Netz gingen, die neben dem Führerschein vorläufig auch gleich ihr Fahrzeug abgeben mussten, wie es nun gesetzlich vorgesehen ist. Der aktuellste Fall: Am Wochenende war ein Lenker (21) mit 247 statt der erlaubten 130 km/h auf der Donauufer-Autobahn (A22) bei Langenzersdorf (Bezirk Korneuburg) unterwegs.

Toleranz bei Messung mit Laserpistole eingerechnet

Auch in anderen Bundesländern gab es bereits vorläufige Beschlagnahmungen. Wie berichtet wurde nach gravierenden Tempoüberschreitungen einem jungen Mann (28) am Wiener Gürtel in Hernals das Auto beschlagnahmt. Er war mit 114 statt der erlaubten 50 km/h per Laserpistole gemessen worden. In Tirol wurde im Milser Tunnel bei Schönwies (Bezirk Landeck) ein 29-Jähriger mit 179 km/h statt der erlaubten 100 ertappt und von der Polizei angehalten.

Zum Wiener Fall erläuterte die Landespolizeidirektion (LPD), dass der ab Tempo 100 vorgeschriebene Abzug von drei Prozent bei einer Messung mit der Laserpistole eingerechnet ist. Dem Lenker wird auch vorgeworfen, mit seinem VW Scirocco durch zu geringen Abstand und abrupte Fahrstreifenwechsel andere Verkehrsteilnehmer gefährdet zu haben.

Ortsgebiet: Beschlagnahme ab Überschreitung von mehr als 60 km/h

Im Ortsgebiet sieht die Straßenverkehrsordnung nun eine Beschlagnahme ab einer Überschreitung des Tempolimits von mehr als 60 km/h vor. Allerdings: Handelt es sich nicht um einen Wiederholungstäter, ist eine dauernde Beschlagnahme - mit anschließender Verwertung des Fahrzeugs - nicht zu erwarten. Die zuständige Behörde muss das Fahrzeug nach Ablauf der vorläufigen Beschlagnahme, die zwei Wochen gilt, dem Besitzer wieder ausfolgen. Nur ab einer Tempoüberschreitung von mehr als 80 km/h ist eine dauernde Beschlagnahme bei Ersttätern vorgesehen.

Freiland: Beschlagnahme ab Überschreitung von mehr als 70 km/h

Im Freiland ist wie im erwähnten Tiroler Fall eine Beschlagnahme ab einer Überschreitung des Limits von mehr als 70 km/h vorgesehen. Bei Ersttätern wäre für eine dauernde Beschlagnahme plus Versteigerung eine Missachtung von mindestens 90 km/h nötig. Falls es zur Verwertung kommt, gehen 70 Prozent des Erlöses an den Verkehrssicherheitsfonds des Bundes, der Rest an den Straßenerhalter, also den Bund (Autobahn), das Land oder die jeweilige Gemeinde.

"Wir müssen 24/7 reagieren können"

Die Modalitäten bei der Abschleppung sind je nach Bundesland verschieden. In Tirol, wo die Bezirkshauptmannschaft Kufstein bei der Koordinierung federführend ist, werden wie etwa auch im Salzburger Zentralraum private Abschleppfirmen beauftragt, die Fahrzeuge sicher abzustellen. Die "Tiroler Tageszeitung" zitierte dazu Bezirkshauptmann Christoph Platzgummer: "Wir müssen 24/7 reagieren können, das ist nicht etwas, das nur werktags und während der Arbeitszeiten anfällt, sondern auch nachts, an Wochenenden und Feiertagen." In Wien übernimmt die Abschleppung flächendeckend die MA 48, die sich um Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark kümmert. Der zentrale Abstellplatz befindet sich in Wien-Simmering. Die Abschleppung kostet in Wien pauschal 301 Euro, die Aufbewahrung der Fahrzeuge kostet laut MA-48-Sprecherin Sandra Holzinger elf Euro pro Tag.

Geldstrafen von bis zu 5000 Euro

Unabhängig von der Beschlagnahme der Fahrzeuge müssen extreme Raser die erhöhten Strafen von bis zu 5000 Euro (früher waren bis 2180 Euro möglich) in Kauf nehmen. Die Dauer des Führerscheinentzugs wurde ebenfalls verlängert (von zwei Wochen auf einen Monat, im Wiederholungsfall sind es drei Monate). Für die Strafverfahren sind die Bezirkshauptmannschaften und in den Statutarstädten die Polizeidirektionen zuständig. In Wien laufen Führerscheinentzugsverfahren beim Verkehrsamt der LPD, die Beschlagnahmeverfahren werden von den für den Tatort örtlich zuständigen Polizeikommissariaten geführt. Wann es zu den ersten Versteigerungen privater Fahrzeuge durch den Staat kommt, lässt sich also noch schwer beurteilen.