Vor zwei Wochen beschlagnahmte die Polizei die Autos zweier junger Männer vorläufig, die beide nach besonders massiven Geschwindigkeitsübertretungen angehalten worden waren. Ein 28-Jähriger war in Wien am Sonntagabend, 3. März, mit 114 km/h statt der dort erlaubten 50 Stundenkilometer über den Hernalser Gürtel gebraust. In Tirol war ein 29-Jähriger mit Tempo 179 (bei erlaubten 100 km/h) durch den Milser Tunnel auf der Inntalautobahn (A12) gebrettert. Wie Nachfragen der SN bei den zuständigen Behörden am Montag ergaben, wurden in beiden Fällen die Fahrzeuge ihren Besitzern bereits wieder ausgefolgt.
Beiden Fällen ist gemeinsam, dass die von der Exekutive festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung nur relativ knapp über der gesetzlichen Grenze liegt, nach der laut der Straßenverkehrsordnung seit Anfang März eine Beschlagnahme überhaupt möglich ist (ab 60 km/h Überschreitung im Ortsgebiet, ab 70 km/h außerhalb). Beide Lenker wurden von der Landespolizeidirektion Wien bzw. von der Bezirkshauptmannschaft Landeck aber nicht als Wiederholungstäter eingestuft. Daher blieb es bei der vorläufigen Beschlagnahme ihrer Fahrzeuge, sie erhielten die Autos zurück. Zudem mussten beide Lenker ihren Führerschein abgeben, sie müssen mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Diese Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
Bei sogenannten Ersttätern wäre eine dauernde Beschlagnahme des Fahrzeugs erst ab einer Überschreitung von 80 km/h innerorts und ab 90 km/h im Freiland möglich. Es gibt aber mangels Verwaltungsstrafenregisters bekanntlich keinen österreichweiten Überblick über notorische Verkehrssünder.