Salzburger Landtag

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Salzburger Landtag im Juni 2018
Salzburger Landtag im März 2018
Der Salzburger Landtag im August 2014
Der erste Salzburger Landtag nach Ende des Zweiten Weltkriegs im Dezember 1945.
Mit Oskar Meyer war ein gebürtiger Südtiroler ab 1919 Salzburger Landeshauptmann. Dreifache Premiere: Dem ersten am 6. April 1919 gewählten Landtag der Ersten Republik gehörten erstmals zwei Frauen an. Im Bild (1921): Michael Neureiter (Bildmitte hinter Tisch sitzend) nach der Wahl zum Landtagspräsident 1921, hinter ihm Landeshauptmann Oskar Meyer, hinter ihm rechts der Landeshauptmann ab 1922, Franz Rehrl.
Der Landtag des Herzogtumes Salzburg 1902–1908

Der Salzburger Landtag ist das Forum der parlamentarischen Demokratie im Bundesland Salzburg, das im Chiemseehof im Landtagssaal tagt.

Geschichte

Ein Vorläufer des Salzburger Landtags war die Hohe Salzburger Landschaft. Nachdem das ehemalige Fürsterzbistum Salzburg 1816 zu k. k. Österreich gekommen war, dauerte es nochmals 45 Jahre, bevor das mittlerweile zum Herzogtum Salzburg geänderte Land durch das Landesordnung für das Herzogtum Salzburg von 1861 einen eigenen Landtag erhielt. Am 6. April 1861 trat dieser Landtag - ausnahmslos aus Männern bestehende - erstmals zusammen.

Erst 1919 durften alle Frauen und Männer zur Wahl eines Landtags gehen. Bis dahin waren Wahlen nur einer Minderheit der Bevölkerung erlaubt (Großgrundbesitzern oder Höchstbesteuerte u. a.).

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für den Salzburger Landtag ist die Salzburger Landesverfassung (Artikel 11 bis 33). [1]

Zusammensetzung und Funktion

Der Landtag besteht aus 36 Mitgliedern (Landtagsabgeordnete).
Die Mitglieder des Landtages sind bei Ausübung dieses Berufes an keinen Auftrag gebunden (= sog. freies Mandat).
Die Sitzungen des Landtages sind öffentlich.

Funktionen

Dem Landtag kommen drei klassische Funktionen eines Parlaments zu:

Wahl von Staatsorganen

Der Landtag wählt:

Gesetzgebung

Die Zuständigkeiten (Kompetenzen) des Landestages zur Gesetzgebung ergeben sich nicht aus der Landesverfassung, sondern aus Art. 15 der Bundes-Verfassung. Soweit eine Angelegenheit nicht ausdrücklich durch die Bundesverfassung der Gesetzgebung oder auch der Vollziehung des Bundes übertragen ist, verbleibt sie im selbständigen Wirkungsbereich der Länder.

Kontrolle von Landesregierung und Verwaltung

Der Landtag hat politische und finanzielle Möglichkeiten, das tatsächliche Regierungs- und Verwaltungshandeln mit der in Zahlen gegossenen politischen Willensbildung im allgemeinen Vertretungskörper zu vergleichen und zu kontrollieren.

Der Landtag hat folgende Kontrollinstrumente:

  • politische Kontrolle
    • Interpellationsrecht (Fragerecht); zB. mündliche oder schriftliche Landtagsanfragen, Akteneinsicht
    • Resolutionsrecht (Entschließungsrecht); zB. Entschließung über die Ausübung der Vollziehung
    • Enqueterecht (Untersuchungsausschuss)
  • rechtliche Kontrolle
    • Berichte der Volksanwaltschaft
  • finanzielle Kontrolle
    • Landesvoranschlag und Rechnungsabschluss
Die Budgethoheit ist eine zentrale Befugnis des Landtages. Der Landtag beschließt jährlich den Landesvoranschlag (Budget) und genehmigt den Rechnungsabschluss.
  • Berichte von Rechnungshofes und Landesrechnungshof
  • Vornahme einer besonderen Gebarungsprüfung

Wahl

Die Gesetzgebungsperiode des Landtages dauert - abgesehen vom Fall der vorzeitigen Auflösung des Landtages - vom Tag seines ersten Zusammentrittes an gerechnet fünf Jahre, jedenfalls aber bis zu dem Tag, an dem der neue Landtag zusammentritt.

Der Landtag wird alle fünf Jahre von der Landesbevölkerung direkt gewählt.

Salzburger Landtag in Zahlen

  • 36 Landtagsabgeordnete, davon 13 Frauen (Jänner 2020). Der Frauenanteil beträgt somit 36,1 %.
  • die größte Fraktion: die Volkspartei mit 15 Sitzen, gefolgt von der SPÖ mit acht, FPÖ sieben, Die Grünen drei, und NEOS drei (Landtagswahl 2018);
  • die Abgeordneten sind durchschnittlich 49 Jahre alt (Stand: Jänner 2020);
  • Verdienst: ein Landtagsabgeordneter erhält 5.263,80 Euro brutto, 14 Mal im Jahr; Klubobleute erhalten jeweils 8.334,30 Euro brutto, der Zweite Präsident 7.457,00 Euro brutto, die Landtagspräsidentin 9.650,20 Euro brutto (Stand: 2020);
  • neben den Abgeordneten selbst sind dem Landtag Landesbeamte zugeordnet: 2011 waren es 6,8 Vollzeitstellen, dazu kommen zehn Stellen im Landesrechnungshof;
  • der Landtag hat ein Jahresbudget von etwa 7,5 Millionen Euro, das sind 0,35 Prozent des Landesbudgets;
  • pro Jahr finden etwa acht Plenarsitzungen sowie 25 Sitzungen der Ausschüsse im Sitzungssaal im ersten Stock des Chiemseehofs statt, dazu kommen noch Sitzungen von Unterausschüssen und Enquete-Kommissionen, 2014 waren dies etwa 10;
  • etwa 40 Gesetze werden vom Landtag jährlich beschlossen, dazu kommen rund 150 Initiativen und Anträge, 160 Anfragen, Untersuchungsausschüsse und Rechnungshofberichte;
  • ein erheblicher Teil der beschlossenen Anträge sind Wünsche an die Bundesregierung, weil das Land kein Gesetzgebungsrecht in der Materie hat;
  • bei Angelegenheit im Naturschutz, Jagd, Fischerei und Ähnlichem kann das Land Salzburg selbst entscheiden;

Siehe auch

Bilder

 Salzburger Landtag – Sammlung von weiteren Bildern, Videos und Audiodateien im Salzburgwiki
 aktuelle und ehemalige Mitglieder des Salzburger Landtages – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien auf Wikimedia Commons

Literatur

Quellen

Einzelnachweis


vorher

Landesordnung für das Herzogtum Salzburg von 1861

Die Entwicklung des Salzburger Landtags
Salzburger Landtag
nachher

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