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Alarmsysteme: Ein scharfes Auge aufs Eigentum

Die Überwachung des eigenen Heims wird immer wichtiger. Die Möglichkeiten in Zeiten des Smart Homes sind groß, aber nicht alles ist auch erlaubt.

Immer mehr Menschen installieren zur Überwachung private Kameras.
Immer mehr Menschen installieren zur Überwachung private Kameras.

Es gibt zwei Varianten: die ,echten' Alarmanlagen, eigentlich Einbruchmeldeanlagen, und Lösungen über das Smart Home", sagt Egon Maurer, Berufsgruppensprecher der österreichischen Alarmanlagenerrichter. Bei den "echten" Alarmanlagen bekomme der Kunde zertifizierte Geräte, die sabotagesicher sind und spezielle Anforderungen erfüllen, etwa über eine Notstromversorgung verfügen. Installiert werden sie von Firmen, die auch eine geschützte Gewerbeberechtigung besitzen. "So werden beispielsweise alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei uns polizeilich überprüft", sagt Maurer.

Im Internet erhältliche Sicherheitslösungen sind für Profis leicht zu hacken

Daneben gibt es die vor allem im Internet und manchen Handelsbetrieben erhältlichen Lösungen, die oft eine Zusatzfunktion der heute immer mehr verbreiteten Smart-Home-Lösungen sind. "Das sind Convenience-Produkte, die einzelne Faktoren nützen, aber in der Regel offene Systeme sind", erläutert der Experte. Damit könne man verschiedene Alarmsysteme realisieren zu meist geringen Preisen. "Das geht auch oft über ein Bus- oder KNX-System, das gut und zuverlässig ist. Aber es sind offene Systeme, die man mit einem Laptop leicht umprogrammieren kann. Das geht bei den echten Alarmanlagen nicht."

Oft genug sind solche Systeme, vor allem die Kameras, für Profis leicht zu hacken. "Da können Kriminelle dann zuschauen, wie man das Urlaubsgepäck packt." Es fehle an speziellen Codes und Firewalls, die IT-Sicherheit ist nicht voll gegeben. Wenn die Daten dann auch noch über das Internet gehen oder in einer Cloud gespeichert sind, dann sei man ziemlich gefährdet: "Im Hintergrund sind da professionelle Leute am Werk. Auch bei den Kriminellen sind begabte Leute aktiv."

Wer sich für eine Anlage nach österreichischer Norm, der OVE-Richtlinie R2, entscheidet, wird von der errichtenden Firma dann in verschiedene Schutzgrade eingeteilt. Da sind einerseits die privaten Kunden. Deren Daten dürfen zwar in einer speziellen Cloud gespeichert sein. "Wenn aber die Alarmanlage meldet, ruft das System zurück", sagt Maurer.

Nächstes Level sind Gewerbebetriebe, etwa Apotheken oder Geschäfte mit hochwertigen Waren. Ganz oben stehen sogenannte Hochsicherheitssysteme, die man etwa für Juweliere, Banken oder auch Museen braucht. "Da verlangt dann auch die Versicherung bestimmte Vorgaben, eine Cloudlösung ist hier definitiv unerwünscht."

Wer als Privater seine Liegenschaft absichern will, der steht auch vor der Frage, ob die einzelnen Sensoren und Melder verkabelt sind oder eine Funklösung reicht. "Wir empfehlen immer Kabel, aber es sind in der Norm auch Funklösungen erlaubt, die sich vor allem für nachträgliche Einbauten anbieten."

Grundausstattung für ein gewerblich installiertes Sicherheitssystem

Die Grundausstattung für ein gewerblich installiertes System umfasst als ersten Schritt den Außenhautschutz, also die Absicherung von Türen und Fenstern. "Das dient dem Selbstschutz", betont der Experte.

Zweiter Schritt sind Gefahrenmelder, also Rauchmelder, Brandmelder etc. Diese werden immer wichtiger, weil gerade Ladegeräte und Akkus immer wieder zu brennen beginnen. Wer dann nachts schläft, könnte schweren Schaden nehmen ohne solche Melder. Maurer empfiehlt auch Wassermelder im Keller oder Gasmelder, die vor allem in Wien und Niederösterreich weitverbreitet sind, weil es dort sehr viele Gasheizungen gibt.

Erst danach kommen dann Bewegungsmelder, die erst aktiviert werden, wenn man das Haus verlässt. Dann kommen auch Kameras dazu, die das Eigenheim überwachen. Maurer weist in diesem Zusammenhang aber auf die Gesetze hin, vor allem die Datenschutzgrundverordnung. Demnach darf man nur auf privatem Grund auch Videoaufzeichnungen machen (siehe Kasten). Wer eine Türvideosprechanlage installiert, darf dann zwar auch öffentlichen Grund sehen, aber nichts aufnehmen.

Auch hier liege der Vorteil bei einer von einem gewerblichen Anbieter installierten Lösung. "Wir müssen die Kunden auf alle Aspekte aufmerksam machen, müssen die Bedienung auch mehrfach erklären und haften auch dafür." Gerade bei einer Videoüberwachung sind viele Gesetze zu berücksichtigen, es braucht auch das Wissen um eventuelle Ausnahmen.

Was dürfen Überwachungskameras?

Die Überwachung des Eigenheims mit Videokameras unterliegt Verordnungen und Gesetzen

40 Prozent der Österreicher nützen eine private Videoüberwachung. Das hat eine Umfrage im Auftrag des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) ergeben. 20 Prozent überwachen optisch die Eingangstür, 18 Prozent führen im Auto Kameras mit, sogenannte Dash-Cams. "Nur weil etwas technisch möglich ist, heißt das noch lange nicht, dass es auch erlaubt ist. Wer den Datenschutz und die Privatsphäre von unbeteiligten Dritten missachtet, dem drohen empfindliche Strafen beziehungsweise sogar Gerichtsverfahren", betont Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Recht und Normen im KFV: "Die Aufnahmen müssen in regelmäßigen Abständen überschrieben beziehungsweise gelöscht werden. Zulässig ist eine maximale Speicherdauer von 72 Stunden. Eine längere Speicherung muss verhältnismäßig sein und begründet werden." Dazu kommt, dass eine Videoüberwachung gekennzeichnet sein muss. "In der Praxis haben nur 39 Prozent ihre Videoüberwachung durch Schilder oder Aufkleber klar gekennzeichnet, 61 Prozent machen das nicht", weiß der Experte. Wenn keine Personendaten wie Gesichter oder Kennzeichen durch ein automatisches Verpixeln erkennbar sind, sind es anonyme Daten und die DSGVO ist nicht anwendbar.

Grundsätzlich besteht keine Meldepflicht bei den Behörden, wenn jemand privat eine Kamera zur Überwachung installieren möchte, aber:

  • Es muss ein berechtigtes Interesse vorliegen, zum Beispiel, um sein Eigentum oder die körperliche Unversehrtheit zu schützen.
  • Der Kameraeinsatz muss verhältnismäßig sein.
  • Die Überwachung darf zeitlich und örtlich nur in unbedingt erforderlichem Ausmaß erfolgen.
  • ie Überwachung muss gekennzeichnet werden, zum Beispiel durch Hinweisschilder.
  • Die Auswertung der Aufnahmen darf nur im Anlassfall erfolgen, wenn zum Beispiel eingebrochen wurde.
  • Die Verarbeitung der Daten muss protokolliert werden.
  • Es müssen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, damit Unbefugte keinen Zugriff auf die Daten bekommen.
  • Wenn eine private Liegenschaft nicht nur von der verantwortlichen Person und ihrer Familie bewohnt wird, kann auch eine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig werden, zum Beispiel bei Mehrparteienhäusern.