Eine Ankündigung folgt der nächsten: Die schwarz-grüne Bundesregierung hat die Vermarktungsmaschine in Sachen Wohnbau angeworfen und den Geldhahn gewaltig aufgedreht. Das Paket summiert sich mittlerweile auf knapp 2,2 Milliarden Euro. Die SN zeigen hier die neuen Fördermöglichkeiten auf, die auf zwei bis drei Jahre befristet sind. Schnelles Entscheiden ist also nötig.
1. Gemeinnützige bei Mieten und Eigentum günstiger
Die gemeinnützigen Wohnbauträger sollen mit einer Bundesmilliarde kurzfristig verdichtete Bauprojekte mit 20.000 Wohnungen mobilisieren. Je 10.000 geförderte Miet- und Eigentumswohnungen sind geplant. Die Mieten liegen im geförderten Wohnbau im Schnitt um 25 Prozent unter dem Niveau des privaten Marktes. Die Förderwürdigkeit ist nach Einkommen und Haushaltsgröße gestaffelt, doch die Grenzen sind mittlerweile so hoch, dass sie weit in den Mittelstand reichen. In Salzburg etwa darf ein Einpersonenhaushalt jährlich bis zu 35.880 Euro netto verdienen (2990 Euro pro Monat), um eine geförderte Mietwohnung zu bekommen, bei einem Vierpersonenhaushalt sind es 66.240 Euro (5520 Euro im Monat). Die Gemeinden können diese Maximalbeträge in ihren Vergaberichtlinien aber niedriger ansetzen. Dort ist meist auch festgelegt, wie lang man in der betreffenden Kommune gemeldet sein muss, um eine Förderung zu bekommen. In der Stadt Salzburg sind das fünf Jahre.
2. Gefördertes Eigentum für (fast) jedermann
Der Traum von den eigenen vier Wänden ist in Österreich weitverbreitet, angesichts hoher Preise und Zinsen aber für viele nicht mehr umsetzbar. Deshalb gibt es mehrere neue Förderungen, um diesen Traum wieder greifbar zu machen. 10.000 der neuen Wohnungen sollen die Gemeinnützigen an Interessenten verkaufen. Entweder in Form eines Sofortkaufs oder eines Mietkaufmodells, bei dem die Mieterinnen und Mieter später entscheiden können, ob sie die Wohnung kaufen wollen. Attraktiv ist das insofern, als Gemeinnützige ihre Wohnungen in der Regel 15 Prozent unter dem Marktwert verkaufen. Und die Fördergrenzen gehen sukzessive nach oben. Wieder am Beispiel Salzburg, das die Einkommensgrenzen zuletzt um 20 Prozent angehoben hat: Für einen Einpersonenhaushalt liegt die Grenze für den Erwerb einer geförderten Wohnung bei einem Einkommen von 57.024 Euro im Jahr oder 4752 pro Monat. Bei zwei Personen sind es 87.120 Euro jährlich oder 7260 Euro im Monat, bei einem Vierpersonenhaushalt gar 104.544 Euro (monatlich 8712 Euro). Nur zum Vergleich: Das durchschnittliche Medianeinkommen in Österreich lag 2022 bei 32.834 Euro - brutto, nicht netto.
All das sind übrigens maximale Förderwerte, die von den Gemeinden im Vergaberecht unterschritten werden können. Gefördert werden die Wohnungskäufer dann mit einem einmaligen Zuschuss, der sich aus Grundbetrag (38.000 bis 45.000 Euro je nach Haushaltsgröße) und Zuschlägen zusammensetzt und maximal 80.000 Euro betragen darf. Auch der wurde zuletzt um 10.000 Euro angehoben. Details zu den Förderrichtlinien gibt es in den Wohnbauförderungsabteilungen der Länder.
3. Billigkredit für privaten Hausbau
Auch privaten Hausbauern, die an den strengen Kreditvergaberichtlinien scheitern, eröffnet sich nun eine Alternative: Der Bund bietet einen Zinszuschuss für Wohnbaudarlehen an, die die Länder an Interessenten vergeben. Der Zinssatz beträgt maximal 1,5 Prozent bis 200.000 Euro Kreditsumme. Das funktioniert so, dass die Länder von der Bundesfinanzierungsagentur einen Kredit erhalten, dessen Zinssatz vom Bund dann auf das Niveau von 1,5 Prozent bezuschusst wird. Zu klären ist, ob das jeweilige Bundesland derartige Wohnbaudarlehen vergibt. In Salzburg ist das derzeit nicht der Fall, was sich angesichts der neuen Fördermöglichkeiten durch den Bund aber ändern soll. Das betont das Büro des zuständigen Landesrats Martin Zauner (FPÖ). Ansprechpartner sind aber auch hier die jeweiligen Wohnbauförderstellen der Länder. Auch dieses Bundesangebot ist auf zwei Jahre befristet, die Länder können ihr Kreditvolumen bei der Bundesfinanzierungsagentur dafür um bis zu 500 Millionen Euro für die nächsten zwei Jahre ausweiten.
4. Nebengebühren fürs erste Eigenheim gestrichen
Beim Erwerb des ersten Eigenheims fallen die Grundbucheintragungs- und Pfandrechtsgebühr bis zu einem Betrag von 500.000 Euro weg. Auch damit kann man einige Tausend Euro sparen - laut Finanzminister Brunner bis zu 11.200 Euro. Auch dieses Zuckerl ist auf zwei Jahre befristet.
5. Neuer Bonus für Handwerkerarbeiten
Beträchtlich ist das Fördervolumen für den neuen Handwerkerbonus (400 Mill. Euro). Wer Handwerker beauftragt, bekommt bis Ende nächsten Jahres 2000 Euro vom Bund, maximal jedoch 20 Prozent der Kosten eines Auftrags. Pro Jahr ist ein Eintrag möglich. Förderfähig sind Handwerkerausgaben bis maximal 10.000 Euro, der Bonus beträgt 20 Prozent davon. Einschränkungen bei den Leistungen soll es nicht geben. Von Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten bis zum Ausbau der Terrasse ist demnach alles möglich. Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) spricht von einem wichtigen Impuls für Klein- und Mittelbetriebe, die von der Bauflaute ebenfalls betroffen sind. Einwände, dass Handwerker kaum zu bekommen seien und ohnehin gut ausgelastet seien, lässt der Kanzler nicht gelten. Die Umsetzung liegt im Wirtschaftsministerium, wo man betont: Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die solche Arbeiten in Auftrag geben. Pro Person und Jahr kann der Bonus einmal geltend gemacht werden. Die Richtlinie werde erarbeitet und bald präsentiert.
6. Wohnschirm gegen Delogierung erweitert
In der Teuerungskrise hat der Bund einen Wohnschirm aufgespannt, der nun um 60 Millionen Euro erweitert wird. Heuer stehen laut Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) damit 125 Millionen Euro zur Verfügung, um Menschen vor drohenden Wohnungsdelogierungen zu bewahren.
7. Ökozuschlag für Vermieter
Komplizierter wird es bei der thermischen Sanierung, die der Bund ohnehin schon stark fördert. Etwa, wenn ein Heizkessel ausgetauscht wird. Nun kommen zusätzliche Steueranreize dazu. Wer in seinem vermieteten Gebäude etwa die Fenster tauscht, die Dämmung verbessert oder den Energieverbrauch senkt, kann zusätzliche 15 Prozent steuerlich abschreiben. Auch das gilt nur für die nächsten zwei Jahre. Zudem gibt es aus dem Energieeffizienztopf des Umweltfördergesetzes für thermisch-energetische Sanierungen von gemeinnützigen Wohnbauträgern wie auch gewerblichen Vermietern eine Zusatzförderung. Sie müssen aber nachweisen, dass die entstandenen Kosten nicht auf Mieterinnen und Mieter abgewälzt wurden. Hier summieren sich weitere 400 Millionen Euro Kosten für den Bund.