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Sterbeverfügung birgt nach zwei Jahren noch immer große Hürden

Vor allem, dass die Verfügung nur ein Jahr gilt und danach neu angesucht werden muss, wird kritisiert. Betroffene haben Schwierigkeiten, Ärzte zu finden.

Die Sterbeverfügung brigt bürokratische Hürden. Im Bild: Notar Peter Höftberger, LAbg. und Psychologin Kimbie Humer-Vogl, Verleger Volker Toth.
Die Sterbeverfügung brigt bürokratische Hürden. Im Bild: Notar Peter Höftberger, LAbg. und Psychologin Kimbie Humer-Vogl, Verleger Volker Toth.

Es war ein dramatischer Fall, den Landtagsabgeordnete Kimbie Humer-Vogl in ihrem Beruf als selbstständige Psychologin betreute. Seit vergangenem Sommer hatte sie eine Bewohnerin eines Seniorenheims betreut. Die Frau hatte sich aufgrund ihrer Erkrankung eine Sterbeverfügung ausstellen lassen. Mit dieser hatte sie die Möglichkeit, in einer Apotheke ein entsprechendes Präparat zu beziehen, wenn die Krankheit in eine finale Phase kommen sollte. "Bis Ende des Jahres unterstützten wir sie intensiv und es war noch kein Thema, den Schritt zu setzen", sagt Humer-Vogl.

Ende Dezember verlor die Sterbeverfügung dann ihre Gültigkeit, weil diese nur für ein Jahr ausgestellt wird. Für ihre Klientin bedeutete das, dass sie sich die Verfügung noch einmal ausstellen lassen musste. Vor der Errichtung der Verfügung beim Notar sind dazu zwei Arzttermine nötig. "Den ersten bekamen wir Ende Jänner, den zweiten Anfang März." Danach war erneut die zwölfwöchige Wartezeit gesetzlich erforderlich, die vor Errichtung der Verfügung verstreichen muss. "Anfang Mai hätten wir die neue Verfügung ausstellen können. Leider ist die Klientin vor einigen Wochen verstorben." Den genauen Zeitpunkt und die Umstände ihres Todes hatte sie so nicht wählen können.

Die Verlängerung der Sterbeverfügung müsse aus Sicht der Notariatskammer politisch gelöst werden, sagt der Salzburger Notar Peter Höftberger. Ansonsten seien die bürokratischen Hürden bewältigbar. Große Schwierigkeiten hätten viele Personen damit, Ärzte für die zwei nötigen Gespräche zu finden. Zwar listet die Ärztekammer 21 Mediziner auf, die dafür zur Verfügung stehen. Die meisten davon sind allerdings aus dem Zentralraum, im Lungau ist kein Mediziner aufgelistet. Diese Liste sei in den vergangenen zwei Jahren nicht verändert worden, sagt Höftberger. "Wir wissen, dass es viel mehr praktische Ärzte gibt, die für die Gespräche zur Verfügung stehen."

Verleger Volker Toth brachte im vergangenen Jahr ein Buch über die Salzburgerin Andrea Mielke heraus, die erste Person in Österreich, die mit einer Sterbeverfügung Suizid beging. Er sieht nach wie vor ein großes Tabu rund um das Thema der Sterbeverfügung. "Öffentlich gibt es kaum eine Diskussion darüber. Aber im privaten Bereich wird immer wieder das Gespräch gesucht." So habe ihn ein Mann aus dem Lungau kontaktiert. "Er hatte die Diagnose ALS bekommen und wollte mit einer Sterbeverfügung vorsorgen. Allerdings fand er im Lungau keinen Arzt, der die Gespräche mit ihm führt."

Die Prozesse rund um die Sterbehilfe seien sehr zeitintensiv, sagt Kimbie Humer-Vogl. Und auch die Kosten seien ein Thema: Mit 1000 bis 1200 Euro müsse man rechnen. Sie wünscht sich mehr Unterstützung für Betroffene und deren Angehörige vom Land Salzburg. "Das Land soll die nötigen Informationen zur Verfügung stellen."

Hilfe in Krisensituationen

Wenn Sie selbst in einer Krisensituationen sind oder Angehörigen helfen möchten, gibt es eine Reihe von Anlaufstellen:

Die Telefonseelsorge erreichen Sie täglich von 0 bis 24 Uhr unter der Nummer 142.

Für Kinder und Jugendliche gibt es unter www.bittelebe.at eine spezielle Website. Rat auf Draht ist unter 147 telefonisch erreichbar.

Pro Mente Salzburg hilft Menschen und deren Angehörigen in akuten Not- und Krisensituationen täglich 0–24 Uhr.
Salzburg: 0662 / 43 33 51
Pongau: 06412 / 200 33
Pinzgau: 06542 / 72 600

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