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Salzburg: Über geknackte Kryptohandys ausgeforschter Bosnier verkaufte 80 Kilo Suchtgift - vier Jahre Haft

Eine arbeitsteilig agierende Tätergruppe, bestehend aus vorwiegend in Salzburg lebenden Bosniern, war im Rahmen einer weltweiten Polizeioperation gegen organisierte Drogenkriminalität ausgeforscht worden. Der nun in Salzburg verurteilte 30-jährige Angeklagte war im Schöffenprozess reumütig geständig.

Der 30-jährige Bosnier wurde am Donnerstag am Landesgericht Salzburg verurteilt.
Der 30-jährige Bosnier wurde am Donnerstag am Landesgericht Salzburg verurteilt.

Bei der in 16 Staaten durchgeführten Polizeiaktion namens "Operation Achilles" gegen den organisierten Drogenhandel wurden 2023 auch zahlreiche in Österreich lebende Dealer ausgeforscht. Ermittlungsteams von Europol bzw. Sonderermittler aus Belgien und Frankreich hatten die Kryptohandys der Kriminellen geknackt - diese hatten über den (angeblich nicht entschlüsselbaren) Krypto-Messengerdienst Sky ECC gechattet und dort teils sehr offen ihre Drogengeschäfte abgewickelt.

Ein Drahtzieher einer größeren Tätergruppe, ein im Flachgau lebender Bosnier (35), hatte erst vor einem Monat am Landesgericht Linz zehn Jahre unbedingte Haft erhalten. Demnach hatte der 35-Jährige von 2019 bis Mai 2023 zumindest 343 Kilo Cannabis und 26 Kilo Kokain von Slowenien nach Salzburg durch Kuriere einschmuggeln lassen und sich für die Lagerung, Verteilung und den Verkauf der Drogen etlicher Subverteiler bzw. -dealer bedient.

Am Donnerstag wurde nun am Landesgericht Salzburg einer der Subdealer, ein 30-jähriger, ebenfalls im Flachgau lebender Bosnier, zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt (rechtskräftig). Der Angeklagte (Verteidiger: RA Bernhard Kettl) gestand im Schöffenprozess reumütig ein, im Auftrag des oben erwähnten, 35-jährigen Drahtziehers zwischen 70 und 80 Kilo Cannabis sowie auch einige Hundert Gramm Kokain übernommen und verkauft zu haben.

Günther Nocker, der Vorsitzende Richter, in der Urteilsbegründung: "Wir haben es hier mit massiver Suchtgiftkriminalität zu tun. Dem Angeklagten ist zugute zu halten, dass er von Anfang an umfassend geständig war."