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49-Jähriger fälschte Urkunden für Job-Bewerbungen - bedingte Haft

Drei Lehrbriefe und Hochschuldiplom selbst auf seinen neuen Namen "ausgebessert".

Symbolbild.
Symbolbild.

Ein skurriler Prozess wegen des Vorwurfs der Urkundenfälschung gegen einen 49-jährigen, nun selbstständig tätigen Mann wurde am Donnerstag am Landesgericht verhandelt. Der geständige Angeklagte - er hat einst tatsächlich drei kaufmännische Lehren abgeschlossen - war vor Jahren wegen Straftaten zwei Mal verurteilt worden. Später ließ der jetzt 49-Jährige seinen Vor- und Nachnamen behördlich ändern. Und bewarb sich unter seinem neuen Namen im Vorjahr mehrmals um einen Job.

Die strafrechtlich relevante Krux dabei: Er besserte dafür auf den Lehrbriefen einfach selbst seinen alten auf seinen neuen Namen aus - was laut Staatsanwalt den Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt. Er habe damit "Urkunden verfälscht und diese auch im Rahmen seiner Bewerbungen verwendet bzw. vorgelegt", so der Vorwurf. Inkriminiertes Motiv: Mit seinem vormaligen Namen auf den Lehrbriefen würde sich bei Bewerbungen die Chance auf Erhalt des Jobs verringern. "Dann haben Sie auch noch ein zur Gänze gefälschtes Hochschuldiplom 'nachgeschossen'", so Richterin Ilona Schalwich-Mózes.

Der Angeklagte erhielt sechs Monate bedingte Haft - er nahm die Strafe an, der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel. "Diese Art der Selbsthilfe geht nicht", stellte die Richterin klar.