Aber nicht nur wegen der "braunen" Postings sah sich der Pensionist am Dienstag vor einem Salzburger Geschworenensenat (Vorsitz: Richterin Anna-Sophia Hofer) mit mehreren Verbrechenstatbeständen nach Paragraf 3g Verbotsgesetz konfrontiert.
Der 67-Jährige hatte laut Staatsanwalt Florian Weinkamer auch sein Arbeitszimmer mit einer Hitlerbüste aus Kunststein und mit einem hölzernen NSDAP-Adler "dekoriert".
Gegenüber den Geschworenen bekannte sich der Pongauer schuldig: "Es tut mir leid, die Postings waren falsch". Allerdings meinte er auch, dass er sich nicht "als notorischen Poster solcher Blödheiten bezeichnen würde". Weiter bemerkenswert: Der Angeklagte saß nicht zum ersten Mal vor einem Salzburger Strafgericht: Erst im Februar 2024 war er wegen des Herunterladens von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger und wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt worden.
Am Dienstag wurde der 67-Jährige nunmehr anklagekonform zu 21 Monaten bedingter Haft verurteilt; das Urteil wurde als Zusatzstrafe zu drei Monaten bedingter Haft verhängt, die der Pongauer damals im Februar bekommen hatte.