Wie oft wurde eigentlich schon über eine Wohnsitzpflicht für anerkannte Flüchtlinge, die von der Sozialhilfe leben, diskutiert? Die juristische Antwort ist immer dieselbe: Kann man machen, aber nur dann, wenn sie für alle gilt, die Sozialhilfe beziehen. Ob Österreicher, EU-Bürger ...