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COFAG-Ausschuss - Zafoschnig bewarb sich via Inserat

Die Befragungen im COFAG-Untersuchungsausschuss haben am Donnerstag ihr reguläres Ende gefunden. Als letzte Auskunftsperson wurde einer der beiden Geschäftsführer der Covid-Finanzierungsagentur, Ulrich Zafoschnig, befragt. Der ehemalige Kärntner ÖVP-Landesrat betonte dabei, dass seine Bewerbung nicht mit seiner Partei abgesprochen gewesen sein soll, er habe sich auf ein Inserat hin beworben. Im Fall von Rene Benkos "Chalet N" könnte es durchaus Rückforderungen geben.

Der COFAG-U-Ausschuss findet am Donnerstag sein reguläres Ende.
Der COFAG-U-Ausschuss findet am Donnerstag sein reguläres Ende.

Mit Marc Schimpel hat bereits in einer vergangenen Untersuchungsausschuss-Sitzung ein weiterer COFAG-Chef ausgesagt, er wird den Grünen zugerechnet. Auch Zafoschnig bestritt, dass die Covid-Finanzierungsagentur eine Art "türkiser Selbstbedienungsladen" sei, die milliardenschweren Unternehmern zu Gewinnen verhelfen sollte, wie es die Opposition teilweise sieht. Er selbst verdiene ein Jahresbrutto von 220.000 Euro ohne Inflationsanpassung, legte Zafoschnig offen.

Obwohl Zafoschnig bei seinen Antworten kurz angebunden war, versuchte er dennoch, Antworten zu geben. So gebe es mittlerweile 4.905 Rückforderungsfälle bei der COFAG, zur Gänze zurückbezahlt seien rund 34,7 Millionen Euro, 68 Millionen Euro seien gegengerechnet worden. Zu speziellen Fällen - etwa dem Unternehmer Rene Benko und dessen "Chalet N" - konnte er sich aber nicht äußern. Offensichtlich seien die Fördervoraussetzungen vorgelegen. Es könnte aber sein, dass die Finanzverwaltung etwas zurückfordert. Das Finanzministerium empfahl nach einem Gutachten 140.000 Euro, wie die FPÖ vorlegte.

Weitere Zahlen lieferte Zafoschnig auch zur Beauftragung von externen Unternehmen für die Prüfung der Förderanträge der COFAG: Acht Firmen seien dafür beauftragt worden, bis zum Ende des Jahres 2023 habe es dafür ein Auftragsvolumen von 42,7 Mio. Euro gegeben. Der COFAG-Geschäftsführer betonte, dass es sich um einzelne Unternehmen handle, die nach einer Ausschreibung damit betraut worden seien. Nach eineinhalb Stunden endete die Befragung bereits.

Vor Zafoschnig war Alfred Lejsek, ein Beamter im Finanzministerium, an der Reihe. Er konnte nicht sagen, ob Parteizugehörigkeit bei der Besetzung der Geschäftsführung der COFAG eine Rolle gespielt habe. Zur kritisierten fehlenden Konzernbetrachtung bei den Förderungen - in einem Schreiben als "die Mutter aller Missverständnisse" bezeichnet - meinte die Auskunftsperson, dass man sich mit dem Thema beschäftigt und Expertisen eingeholt habe. Dies müsse erst repariert werden, als Folge werde es wohl Nachforderungen geben.

Lesjek wurde auch gefragt, wie es zur Gründung der Covid-Finanzierungsagentur gekommen war. So seien die üblichen Förderinstitutionen nicht auf die schwierige Situation vorbereitet gewesen. Niemand habe sich angeboten, zusätzliche Schwierigkeiten habe auch Homeoffice bereitet, das ja während der Coronapandemie üblich gewesen sei.

Dass manche Unternehmen, die Corona-Förderungen erhielten, letztlich hohe Gewinne erzielten, sei nicht beabsichtigt gewesen, betonte Lejsek. "Es sind Kriterien definiert worden", etwa für Ausfälle und Verluste. "Da ist nach Richtlinien vorgegangen worden und ausbezahlt worden." Auch politische Interventionen habe er nicht wahrgenommen. Lejseks Befragung - er war von der ÖVP geladen worden - dauerte rund zwei Stunden. Zu Mittag war Zafoschnig an der Reihe.

Am Ende der Donnerstagssitzung wurde auch die Vorführung Benkos beantragt. Sollte dieser aber ohnehin - wie von ihm angekündigt - auf eigenes Betreiben am 22. Mai kommen, erlischt diese wieder an diesem Tag. Für den Sitzungstag braucht es keinen eigenen Beschluss, dieses Datum war ohnehin schon als letzter Ausschuss-Tag festgelegt und u.a. für allfällige behördliche Vorführungen sowie Formalitäten vorgesehen.

KOMMENTARE (1)

Klaus Duschek

Also mit Verlaub Herr Lejsek - aber das Finanzministerium hat seit 2004 von sämtlichen österreichischen Unternehmen via Finanz-Online die monatlichen/vierteljährlichen Umsatzsteuermeldungen (samt Bemessungsbasis) sowie die detaillierten Daten der Gewinnermittlung samt Umsatz-/Kostenstruktur (via elektronischer E1a, E6a, K1) zur Verfügung, was es der Finanz möglich gemacht hätte, vollautomatisiert auf Basis der für die Lockdown-Zeiträume eintreffenden Umsatzsteuervoranmeldungen (mit je nach Betroffenheit verminderten Zahlen im Vergleich zu den Vorjahreswerten) sowie der geglätteten Umsatz/Kosten-Verhältnisse Gutschriften direkt aufs Konto/Finanzamt-Konto zu erteilen. ______ Für jene wenigen Fälle, in denen diese automatisierte Ermittlung der Verhältnisse nicht zugetroffen wäre, hätte man ein sauberes, den Vorschriften der Bundesabgabenordnung unterliegendes Verfahren einrichten und abarbeiten können. _______ Netter Nebeneffekt - die betroffenen Unternehmen (und deren Steuerberater) und auch die Finanz (die von der COFAG ja mit der Prüfung von Sachverhalten betraut wurde) hätten sich viel sinnbefreite Arbeit und Ärger erspart und so nebenbei hätte man wesentlich treffsicherer helfen können - von der Einsparung der (vom Verfassungsgerichtshof in der Luft zerrissenen Gründung der Cofag) COFAG per se ganz abgesehen. ________ Aber dazu hätte man - was offenbar bei Blümel/Kurz (und deren Umfeld) nicht der Fall war - über Ausbildung und Berufserfahrung verfügen müssen. Für dieses unentschuldbare Defizit müssen nun wir Steuerzahler aufkommen!
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