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Österreichs Filmbranche erarbeitete ein Kindeswohlkonzept

Österreichs Filmbranche hat ein Kindeswohlkonzept - kurz "KiwoK" - erarbeitet. Dieses tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft und gilt für Filmprojekte, die durch öffentliche Gelder mitfinanziert werden. Bis zur Auszahlung einer Drehstartrate muss ein für die jeweilige Produktion zugeschnittener Kinder-Mitwirkplan vorgelegt werden. Kommt es zu Verletzungen der Vorgaben, droht eine Rückzahlung der Fördermittel. Die Gesamtverantwortung tragen die Produzenten.

Beim Filmdreh werden Kinder speziell geschützt
Beim Filmdreh werden Kinder speziell geschützt

"Kinder sollen nicht nur berücksichtigt werden, sondern immer an erster Stelle stehen", meinte Christine Hartenthaler, die als Projektleiterin fungierte. Mit dem "KiwoK", an dem eineinhalb Jahre gearbeitet wurde, schütze man nicht nur Kinder, "sondern auch das Produktionsteam und letztlich den Film", hielt sie bei einer Pressekonferenz am Mittwoch fest.

"KiwoK" wurde von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe unter Leitung von Hartenthaler wie auch unter fachlicher Begleitung von Martina Wolf, Geschäftsführerin im Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren, erarbeitet. Den Auftrag zur Erarbeitung gab der Fachverband der Film- und Musikwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Unterstützt wird das Kindeswohlkonzept etwa von Produzentenverbänden wie AAFP und Film Austria, der Gewerkschaft Youunion, dem Dachverband der Österreichischen Filmschaffenden oder auch dem ORF. Das Konzept ist eine Ergänzung zu bestehenden gesetzlichen Regelungen.

Das "KiwoK" gilt nicht für Filme ohne öffentliche Fördermittel. Auch für Dokumentar- und Kurzfilme gibt es noch keine klare Regelung. Empfohlen ist es jedoch dezidiert der gesamten Branche, stellte Hartenthaler klar.

Das "KiwoK" gilt für alle Personen, die an einer Filmproduktion, bei der Kinder mitwirken, beteiligt sind. Es ist Teil des Dienst- oder Werkvertrags. Auch externe Partner mit regelmäßigem Kontakt zu den Kindern müssen das Konzept einhalten. In Projekten mit österreichischer Mehrheitsbeteiligung sind die definierten Maßnahmen auch bei Dreharbeiten im Ausland verpflichtend, bei minoritären Koproduktionen nur bei Dreharbeiten in Österreich. Das Kindeswohlkonzept soll laufend evaluiert und bei Bedarf weiterentwickelt werden.

Bereits vor dem Dreh sieht das "KiwoK" vor, dass das Drehbuch von einem Kindeswohlbeauftragen unter Berücksichtigung des Alters junger Schauspieler auf physische und psychische Bedürfnisse hin überprüft und eventuell zusätzlicher Betreuungsbedarf festgestellt wird.

Im Verhaltenskodex ist u.a. festgehalten, dass ein Sechs-Augen-Prinzip im Umgang mit Kindern - etwa bei Proben - gilt. Mitwirkende dürfen keine Bilder von Kindern für den Privatgebrauch anfertige. Auch darf nicht ohne Absprache mit den Obsorgeberechtigten privat in Kontakt mit den Kindern getreten werden. In der unmittelbaren Nähe von Kindern ist auf Rauchen und Alkoholkonsum zu verzichten. Die Sprache muss angepasst und die Grenzen der Kinder geachtet werden. Für "kindbezogenes" Personal ist eine Strafregisterbescheinigung der Kinder- und Jugendfürsorge nötig.

Ein niederschwellig gestaltetes Beschwerdewesen soll sicherstellen, dass irritierende Erlebnisse oder Beobachtungen gemeldet werden. Kommt es zu einer Meldung wird auf einen Interventionsplan zurückgegriffen, der das weitere Vorgehen je nach Schweregrad (Unerwünschte Situation bis hin zu massive Grenzverletzung/Straftat) regelt.

Ein Kinderschutzverantwortlicher ist innerhalb der Produktionsfirma für die Einhaltung des Konzepts verantwortlich. Während der Filmproduktion ist zudem ein Kindeswohlbeauftragter verantwortlich für die Sicherheit und das Wohlergehen der Minderjährigen.

(S E R V I C E - "KiwoK" abrufbar unter www.filmschaffende.at , www.oesterreichische-filmakademie.at , www.wko.at/kindeswohlkonzept)

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