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Brandstiftung: Feuer mit vier Toten in deutscher Stadt Solingen war gelegt

Der Großbrand in einem Mehrfamilienhaus in der deutschen Stadt Solingen mit vier Toten ist nach einem vorläufigen Gutachten auf vorsätzliche Brandstiftung zurückzuführen. Das teilte die Staatsanwaltschaft Wuppertal am Mittwoch mit. Bei dem Feuer waren Montagfrüh ein Vater, eine Mutter und zwei Kinder einer bulgarischen Familie ums Leben gekommen. Weitere neun Menschen waren mit unterschiedlich schweren Verletzungen in Krankenhäuser gekommen.

Vater, Mutter und zwei Kinder einer bulgarischen Familie tot
Vater, Mutter und zwei Kinder einer bulgarischen Familie tot

Ausgangspunkt des Brandes war den Angaben zufolge das Stiegenhaus des Altbaus. Das Feuer hatte sich durch einen sogenannten Kamineffekt binnen fünf Minuten bis zum Dach ausgebreitet. Im hölzernen Treppenhaus seien "deutlich Reste eines Brandbeschleunigers" nachgewiesen worden. Aufgrund dieser Erkenntnis müsse von einer "vorsätzlichen Brandstiftung" ausgegangen werden.

Beim Eintreffen der Feuerwehr stand das Holz-Treppenhaus bereits in Vollbrand, so dass der Fluchtweg versperrt war. Mehrere Bewohner sprangen in Panik aus den Fenstern. Die Feuerwehr setzte bis zu 120 Einsatzkräfte ein.

Brand-Sachverständige hatten am Dienstag das unbewohnbar gewordene Haus inspiziert, um die Ursache des Feuers klären. Die erste Einschätzung der Sachverständigen sei "eindeutig" gewesen, hieß es bei der Staatsanwaltschaft. Es werde wegen Mordes beziehungsweise versuchten Mordes ermittelt. Es gebe keine Anhaltspunkte für ein fremdenfeindliches Motiv, teilte der Wuppertaler Staatsanwalt Heribert Kaune-Gebhardt mit.

Bei einem rechtsextremen Anschlag mit fünf Toten und 14 Verletzten im Mai 1993 hatten vier junge Männer in Solingen das Haus einer türkischen Großfamilie in Brand gesetzt. Eine 27 Jahre alte Frau sprang aus dem Fenster in den Tod, eine 18-Jährige und drei Mädchen im Alter von vier, neun und 13 Jahren kamen in den Flammen um. 1995 verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf drei der Täter zum Höchstmaß von zehn Jahren Jugendhaft und einen 25-Jährigen zu 15 Jahren Gefängnis.