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Das JobRad-Modell: "Ja, mir san mit'm Radl da"

Mit dem JobRad-Modell sollen Unternehmen ihre Mitarbeitenden dazu anregen, berufliche wie auch private Wege mit dem Fahrrad zurückzulegen.

Gesund und umweltschonend: JobRad statt Dienstauto.
Gesund und umweltschonend: JobRad statt Dienstauto.

Das oben erwähnte Lied von Ernst Neger bringt es auf den Punkt: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der teilnehmenden Betriebe sollen umsatteln und mit dem Rad in die Firma fahren. Das sogenannte JobRad-Modell ist Teil der klimaaktiv-Programme des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie - sie haben alle ein Ziel: weniger CO₂-Ausstoß und die verstärkte Nutzung der erneuerbaren Energieträger. Wie funktioniert es? Unternehmen stellen interessierten Mitarbeitenden ein alltagstaugliches Dienstfahrrad zur Verfügung. Dieses kann und soll beruflich wie auch privat genutzt werden. Grundsätzlich gilt, dass es nach Möglichkeit regelmäßig für den Weg in die Arbeit und für dienstliche Wege eingesetzt wird. Christoph Link, Head of Center Mobility bei der Österreichischen Energieagentur, weiß Genaueres darüber.

Was halten Sie vom JobRad-Modell für Betriebe? Christoph Link: Das JobRad-Modell ist eine sehr attraktive Maßnahme, mit der Unternehmen mit überschaubaren Kosten die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeitenden fördern, Wertschätzung ausdrücken und gleichzeitig etwas Gutes für die Umwelt tun können.

Wie schauen die Varianten des Modells aus? Es gibt eine große Vielfalt an möglichen Ausprägungen - charakteristisch für das JobRad-Modell sind "Exklusivität" und "Privatnutzung": Ein JobRad wird einer Person zur Verfügung gestellt, die es auch für private Wege nutzen kann. Im Unterschied zum Dienstrad, das üblicherweise am Unternehmensstandort abgestellt wird und nur für dienstliche Wege verwendet werden kann, steht das JobRad üblicherweise bei der Wohnung und kann für Arbeits- und Dienstwege, aber auch zum Einkaufen oder für eine Fahrradtour verwendet werden. Das JobRad-Modell ist eine freiwillige Maßnahme der Unternehmen, daher gibt es sehr unterschiedliche Ausprägungen. Manche Betriebe stellen beispielsweise neben E-Bikes und klassischen Fahrrädern auch Transporträder oder Falträder zur Auswahl. Viele JobRäder sind gebrandet, sie sind also quasi eine mobile Visitenkarte des Unternehmens.

Wie schaut die rechtliche Lage in Sachen Job-Räder aus? In aller Regel unterzeichnen das Unternehmen und die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter eine Nutzungsvereinbarung, die etwa Regeln im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses umfasst. Hier ist auch festgelegt, ob man das Fahrrad nach einer festgesetzten Nutzungsdauer für einen Restwert kaufen kann.

Was sind die Vorteile für die Mitarbeitenden? Das JobRad-Modell ist eine vergleichsweise einfache und kostengünstige, aber sehr attraktive Maßnahme mit vielfältigen positiven Auswirkungen. Radfahren ist gut für die Gesundheit und fördert das Wohlbefinden. Ein neues JobRad motiviert zur Nutzung. Und: Von gesünderen Mitarbeitenden profitiert auch das Unternehmen. Die Initiative ist natürlich zudem gut für die Umwelt: 3,8 Mill. Tonnen CO₂ werden jährlich auf Arbeits- und Dienstwegen durch konventionelle Pkw in Österreich emittiert. Viele Wege sind kurz und können gut mit dem Fahrrad bewältigt werden.

Die Vorteile für die Unternehmen? Das Unternehmen kann die klimaaktiv-mobil-Förderung in Anspruch nehmen, die "Zurverfügungstellung" des JobRads ist sachbezugsfrei. Wenn die Mitarbeitenden überkollektivvertraglich bezahlt werden, können mögliche Nutzungsbeiträge als Gehaltsumwandlung vom Bruttolohn abgezogen werden. Zudem ist der zentrale Einkauf durch das Unternehmen oft günstiger, die Ersparnis kann an die Mitarbeitenden weitergegeben werden. Das JobRad-Modell ist auch gut für das Betriebsklima. Es drückt Wertschätzung aus und zeigt: Dem Betrieb sind die Mitarbeitenden wichtig. Und Fahrräder sind gut für die Platzsituation: Pendeln weniger Personen mit dem Pkw, können langfristig Parkplätze am Unternehmensstandort rückgebaut werden.

Gibt es im Zuge des Modells eine Mindestanzahl an Beschäftigten, die im Betrieb arbeiten müssen? Nein. Es gilt aber, dass für die Inanspruchnahme der klimaaktiv-mobil-Förderung mindestens fünf Fahrräder gekauft werden müssen.

Fallen dabei Kosten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an? Manche Unternehmen stellen das Fahrrad kostenfrei zur Verfügung, in anderen Fällen zahlen die Beschäftigten einen Nutzungsbeitrag. Das hängt von der konkreten Ausgestaltung der Nutzungsvereinbarung ab. In den meisten Fällen geben die Arbeitgeber nur die Einsparung durch den gemeinsamen Einkauf und die klimaaktiv-mobil-Förderung weiter. Im Falle einer Gehaltsumwandlung der Beiträge kann das Unternehmen auch den Vorteil durch den Vorsteuerabzug an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergeben.

Inwiefern werden JobRäder vom Bundesministerium gefördert? Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie fördert JobRad-Modelle über klimaaktiv mobil, die Klimaschutzinitiative im Mobilitätsbereich. Dies umfasst neben der Bereitstellung von Informationen und einer kostenlosen Beratung auch eine direkte finanzielle Förderung. Voraussetzung ist, wie erwähnt, dass der Betrieb mindestens fünf Fahrräder kauft. Die Anschaffung von E-Bikes wird mit 250 Euro je Fahrrad gefördert. In dem Fall ist die Voraussetzung, dass der Sportfachhandel pro Fahrrad einen Preisnachlass von 150 Euro gewährt und ein großes Fahrradservice bietet. Die Förderung ist dabei immer eine De-minimis-Förderung.


Das JobRad-Modell für Unternehmen ...
... ist ein sehr breit gefächertes Feld - weitere Informationen rund um das Thema finden sich unter: www.jobrad.at