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Heftige Kritik an Google-Autos

Steyregg, Wien (SN-akr, APA). Ein wütender Pensionist, eine Gartenhacke und ein Auto mit Kamera auf dem Dach: drei Dinge, die die Diskussion um sogenannte Google-Autos – die Straßenzüge fotografieren, die dann in 3-D-Ansicht im Internet abrufbar sind – neu entfachen.

Nachdem ein 70-jähriger Oberösterreicher, der sich bei der Gartenarbeit nicht fotografieren lassen wollte, das Auto am Donnerstag mit einer Gartenhacke verjagt hatte, meldet sich nun die Politik zu Wort. Der ÖVP-Delegationsleiter im EU-Parlament, Ernst Strasser, forderte am Freitag bei einer Pressekonferenz eine rasche Prüfung des Grundrechtsschutzes. Es müsse von der Kommission untersucht werden, ob eine nachherige Einspruchsmöglichkeit von Betroffenen ausreicht. Er verstehe völlig, dass manche Bürger nicht wollten, dass ihr Haus, ihre Familie oder sie selbst im Street-View-Dienst von Google sichtbar seien, erklärte Strasser. „Dieses Recht auf Privatsphäre muss geschützt sein.“ Ähnlich sieht dies Datenschützer Hans Zeger von der ARGE Daten: „Google hat sich nach den Wünschen des Einzelnen zu richten.“ Als besonders problematisch beurteilte Zeger die hohe Montage der Kamera. „Die Kamera befindet sich auf einer Höhe von rund drei Metern, dadurch können Bereiche eingesehen werden, die einem Passanten normalerweise verborgen bleiben. Und das ist sicher eine Verletzung der Privatsphäre.“ Weitere Kritikpunkte des Experten: Die Autos würden keinerlei Drehgenehmigungen von den Behörden benötigen, um die Aufnahmen durchzuführen; die gewonnen Daten würden nicht anonymisiert in die USA gelangen und könnten somit leicht in die falschen Hände gelangen.

Was tun? Jeder Bürger, der nicht möchte, dass sein Haus, sein Auto, seine Kinder oder er selbst auf den Bildern zu erkennen sind, hat das Recht, bei Google schriftlich Widerspruch einzulegen. Wird der Veröffentlichung von Fotos widersprochen, werden die veröffentlichten Aufnahmen unkenntlich gemacht. „Ich bin mir aber nicht sicher, ob so ein schriftlicher Widerspruch das Recht unserer Bürger auf ihre Privatsphäre ausreichend schützt“, sagte Strasser. Zeger empfiehlt Besorgten, eine Unterlassungserklärung an Google Österreich abzugeben.

Pano / 10.04.2010 10.04.2010 / Print
 
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