„Deshalb sagte ich: Bananenrepublik“
Kritiker. Man könnte viele Maßnahmen in der Justiz rasch und effektiv umsetzen, aber es geschehe zu wenig, kritisiert SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim.
Ronald Escher Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) müsste Finanzminister Josef Pröll, der sie für dieses Amts auserkoren hat, klarmachen, „was Sache ist“, um den Zustand der Justiz zu verbessern: Das fordert Rechtsanwalt Hannes Jarolim, seit mittlerweile 13 Jahren Justizsprecher der SPÖ und als solcher justizpolitisches „Pendant“ der Ministerin in der Koalitionsregierung.
Jarolim bezieht im SN-Gespräch Position: Es sei sicherheitspolitischer „Aberglaube“, sich bloß mit dem Einspeisen möglichst vieler Daten in Sicherheit zu wiegen. Die SPÖ werde bei der Terrorismusprävention einem Gesetz mit einem „Generalverdacht“ nicht zustimmen. Jarolim übt aber auch Kritik an der Rechtsprechung: Das Wiener Urteil im Fall eines gebürtigen Türken, der seine scheidungswillige Frau niederstach und dem man vor Gericht einen allgemein begreiflichen Affekt zugute hielt, halte er für „absurd und lächerlich“.
Sie haben jüngst „Frontalkritik“ an der aktuellen Situation der Justiz geübt: „Verheerender Zustand“, „Bananenrepublik“. Wie rechtfertigt sich diese Kritik?
Jarolim: Die Vorgangsweise im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts war alles andere als glücklich. Seit Monaten wissen wir, dass die Staatsanwaltschaften in einem absolut traurigen Zustand sind: Wenn man etwa an den Fall Meinl denkt – dort stehen Armeen von spezialisierten Rechtsanwälten einem einzelnen Staatsanwalt gegenüber. Es gibt seit Monaten, wenn nicht seit Jahren, Konzepte, wie man solchen Zuständen begegnen kann, nämlich, dass man mit Leuten von der Finanzmarktaufsicht und von den Universitäten Arbeitsteams bildet. Ein Staatsanwalt allein kann das nicht leisten.
Wir haben daher eine Aufgabe, die eigentlich jene der Frau Justizministerin wäre, übernommen und bei den Unis vorgefühlt, ob sie bereit wären, auf Basis eines Vertrags mit dem Justizministerium Ressourcen beizustellen. Ich wundere mich nur, dass man bisher die Staatsanwälte nicht unterstützt hat und uns die besten davonrennen, das ist verheerend. Deshalb habe ich auch von „Bananenrepublik“ gesprochen, und insbesondere auch im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Fall „Hypo Alpe Adria“ (dort gab es zunächst nur einen, jetzt aber doch drei Staatsanwälte, die Red.)
Jetzt fordern Sie von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP), „alles dazu beizutragen, was geht“. Aber ist sie nicht die falsche Adressatin, weil doch „nichts geht“ ohne Finanzminister Josef Pröll (ÖVP)?
Jarolim: Diese Meinung teile ich. Aber die Ministerin wurde von Pröll präsentiert, und ich gehe davon aus, dass daher auch ein entsprechender Kontakt besteht und dass sie in der Lage ist, dem Finanzminister zu kommunizieren, was Sache ist. Bei der Frau Ministerin hat man oft den Eindruck, ihre Bereitschaft, sich Diskussionen auf sachlicher Ebene zu stellen und etwas durchzuboxen, könnte stärker ausgeprägt sein. Wer sonst als sie könnte dem Finanzminister verständlich machen, dass der derzeitige Zustand in der Justiz unerträglich ist, dass man Ressourcen und Kooperationen braucht?
Tun Sie sich mit Ihrer Kritik nicht etwas leicht, weil doch weder der Finanzminister noch die Justizministerin aus Ihrer Partei, sondern aus der ÖVP kommen?
Jarolim: Die Frage ist nicht, ob ich mir mit dieser Kritik „leicht“ tue, sondern ob sie gerechtfertigt ist. Es gibt Maßnahmen, die man rasch umsetzen könnte und die Erfolge zeitigen würden. Bei den Fällen von Wirtschaftskriminalität geht es um riesige Geldsummen. In anderen Ländern wird wesentlich forcierter vorgegangen, durch Beschlagnahmen, durch Sperrung des Vermögens, durch Gewinnabschöpfungen.
Wir fordern jetzt seit Beginn der Koalitionsverhandlungen, dass die Kronzeugenregelung verbessert wird, wie wir das im Kartellrecht haben. Auf was wartet man eigentlich noch, um die Kronzeugenregelung endlich zu harmonisieren?
Ähnlich das Problem der Gruppenklagen: Würde man sie endlich zulassen, könnten sich die Geschädigten besser wehren. Aber die Ministerin tut das nicht. Wenn man die Ressourcen, die sich im öffentlichen Raum zur Bekämpfung von Kriminalität bieten, nicht nutzt, braucht man sich nicht zu wundern, dass das nicht funktioniert.
Sie haben erwähnt, dass man für eine funktionierende Justiz auch Kooperationen braucht. Wenn aber etwa Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) den Stellenplan nicht mehr aufmachen will, obwohl der Finanzminister 35 neue Staatsanwälte verspricht, sie viel mehr den Einsatz von „Kanzlisten“ aus dem Justizministerium empfiehlt und auch keine Mitarbeiter von Post und Telekom abgibt – ist das „Kooperation“?
Jarolim: Was Heinisch-Hosek nicht will, ist, dass auch alle anderen Ministerien über ihre Positionen zu diskutieren beginnen. Aber verwaltungstechnisch ist ja jetzt sichergestellt, dass durch die Verlagerung der Positionen, die nicht ausgenützt sind, in der Justiz Besetzungen erfolgen können. Die Art der Technik, wie diese Personen zur Verfügung gestellt werden, kann man so oder so machen. Das halte ich für legitim.
Manche Rechtsprofessoren und auch die Rechtsanwaltskammer, deren Mitglied Sie als Anwalt ja auch sind, befürchten eine „Überkriminalisierung“, eine „Unbestimmtheit“ und einen „Generalverdacht“ durch das geplante Gesetz zur Prävention des Terrorismus. Stichwort: Einbeziehung der „Ausbildung in Terrorcamps“ und von „Hasspredigern“ ins Gesetz. Teilen Sie diese Befürchtungen?
Jarolim: Absolut. Das ist eine zeitgeistige Sache, die für den Rechtsstaat von größter Bedeutung ist. Es geht natürlich darum, auf die beste Art und Weise derartige Gefahren abzuwehren. Wir haben ja bereits einen Fall – nämlich jenen der Tierschutzaktivisten in Wr. Neustadt –, wo wir sehen, wohin zu weit gefasste, nicht präzise gedachte und gegen das Legalitätsprinzip verstoßende Regelungen hinführen. Spätestens ab dem Zeitpunkt, als klar wurde, dass die Auslegung derartiger Bestimmungen uferlos sein kann, besteht für uns die Verpflichtung, klare Ziele vorzugeben und zu sagen, was der Gesetzgeber eigentlich will.
Sonst kann es passieren, dass die Regelungen auch dort angewendet werden, wohin ihr Ziel nicht gerichtet war, nämlich in den Bereich der NGOs, und möglicherweise dort gar nicht wirken, wo sie wirken sollten. Wir werden keinem Gesetz mit einem Generalverdacht zustimmen, wo man alles und nichts hineininterpretieren kann.
Mit welchen Gefühlen beobachten Sie denn die Debatte um das Urteil eines Wiener Gerichts, das einem türkischstämmigen Messerstecher eine „allgemein begreifliche heftige Gemütsbewegung“ wegen der Scheidungsforderung seiner Frau zubilligte?
Jarolim: Das Urteil ist inakzeptabel und für die Gesamtdiskussion fatal. Die Ministerin ist aufgefordert, Position zu beziehen (sie hat einen Erlass herausgegeben, die Red.). Eine Scheidung ist gesetzlich vorgesehen, da werden keine „Werte“ verletzt. Die Ausübung eines gesetzlich vorgesehenen Rechts kann doch nicht Anlassfall für eine „allgemein begreifliche heftige Gemütsbewegung“ sein! Das ist absurd und lächerlich, dazu gibt es auch OGH-Judikatur.
Maßgeblich für die Strafverfolgung, die Qualifikation des Delikts, ist die Staatsanwaltschaft. Deren oberste Weisungsspitze ist die Justizministerin. Wenn sie jetzt sagt, sie mische sich nicht in die Judikatur ein, dann ist das ein völlig falsch verstandenes Bild und rechtfertigt all jene Stimmen, die sagen: Die Weisungsspitze muss vom Justizministerium auf einen Bundesstaatsanwalt übertragen werden.
Heute, Donnerstag, ist der „Europäische Datenschutztag“. Wie laufen denn Ihrer Ansicht nach die Dinge in Österreich?
Jarolim: Die Diskussion ist gut, und es ist wohl verstanden, dass unverhältnismäßige Eingriffe in die Privatsphäre nicht vertretbar sind. Die Zugriffsmöglichkeit und die Speicherung größtmöglicher Datenmengen kann nicht automatisch eine Antwort sein. Man hat das ja erst jüngst beim verhinderten Attentat in Detroit gesehen. Weniger Daten, die gut und zielorientiert angelegt sind, sind besser als der Aberglaube, dass etwas für die Sicherheit getan ist, wenn man nur möglichst viele Daten einspeist.
