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„Fälle lösen – nicht in die Warteschleife!“

Neuer OGH-Präsident. Eckart Ratz sagt, viele komplexe Verfahren wären schneller zu lösen, wenn man konzentrierter heranginge.

Ronald Escher „Wer hat Angst vor dem OGH?“, fragt rhetorisch der neue Präsident des Obersten Gerichtshofs, Eckart Ratz (58), mit einem Lächeln in einem seiner ersten Interviews seit seinem Amtsantritt mit 1. Jänner. Und der höchste Repräsentant der Ordentlichen Gerichtsbarkeit in Österreich gibt auch gleich selbst die Antwort: „Nur keine Angst vor dem OGH!“

Der OGH werde von Richtern und Staatsanwälten mitunter als „unangenehmer“ Kontrollor ihrer Tätigkeit wahrgenommen, was manchmal auch zu der Kritik führe, der OGH sei „formal abgehoben“ und betreibe „intellektuelle Glasperlenspielerei“.

Eckart Ratz entgegnet: Zu oft bestünden unklare Vorstellungen über die Art der vom OGH ausgeübten Kontrolle. Man solle daher „mit dem OGH ins Gespräch kommen“ und den „richtigen Umgang“ mit dem Höchstgericht suchen.

Ratz schwärmt: „Mein Steckenpferd sind Logik und Methodenlehre.“ Dies findet nicht nur in seiner Mitherausgeberschaft und Autorenschaft für den richtungsweisenden „Wiener Kommentar“ zum Strafrecht und Strafprozessrecht sowie in zahlreichen Fachpublikationen zum Straf-, Grund- und Medienrecht seinen Ausdruck; Ratz ist auch Hon.-Prof. an der Uni Wien. Wer deshalb meint, der neue Präsident sei fachlich „entrückt“, der irrt: Das Lachen liegt ihm wie die anspruchsvolle gedankliche Improvisation und Exkursion stets nahe. Trotz sieben Jahren in Wien ist und bleibt der verheiratete Vater zweier Kinder „begeisterter Vorarlberger“.

Er begann 1980 als Bezirksrichter in Feldkirch, ohne Leidenschaft für das Strafrecht, wie er einräumt. Doch bald wurde er Vorsitzender eines Schöffengerichts: „Mein erster größerer Prozess drehte sich um einen ärztlichen Kunstfehler. Und da habe ich erkannt, dass das Strafrecht eine spannende Materie ist.“

Der ehemalige OGH-Präsident Herbert Steininger, selbst ein Vordenker des Strafrechts, forderte ihn auf, sich in Wien zu bewerben, wo Ratz ab 1994 am OLG (u. a. in Medienrechtssachen), ab 1997 am OGH tätig war. 2007 wurde er Senatspräsident, 2011 Vizepräsident. Es dauerte nur neun Monate bis zur OGH-Spitze.

Vor 32 Jahren waren Sie Bezirksrichter. Wenn man Ihnen damals eine Karriere als OGH-Präsident in Aussicht gestellt hätte, wie hätten Sie reagiert?

Ratz: Das hätte ich nicht einmal gehört. Und im Übrigen ist man als Präsident viel weniger wichtig, als man allgemein meint. Die wahren Kämpfer bei Gericht – das sind die Richter, der Präsident hat nur den Apparat zur Verfügung zu stellen. Die Richter sind völlig unabhängig . . .

. . . tatsächlich unabhängig auch von versuchten Einflussnahmen und Zurufen der Politik?

Ratz: Das als Gefahr zu sehen, halte ich für völlig übertrieben. Das hat keinerlei Einfluss. Der ehemalige Anwaltspräsident Walter Schuppich hat gesagt: „Richter kann man nicht werden, Richter muss man sein und leben.“

Ist es vorstellbar, dass wir eines Tages gar keinen Richter mehr brauchen, weil alles über elektronische Zivil- und Strafakte erledigt werden kann?

Ratz: Man kann durch Computer die Arbeit erleichtern, selbst bei logischen Schlussfolgerungen. Theoretisch könnte es eine Maschine geben, die irgendwelche Ableitungen in die tausendste Konsequenz durchrechnet. Aber: Irgendwann fließen Wertungen mit ein. Und die sind so komplex, dass sie nicht auflösbar sind.

Vom unliebsamen Hahnenschrei über die Kletterpflanze an der Nachbarmauer bis zum Auslauf der Katze war der OGH schon mit allen möglichen Streitfällen befasst. Die Menschen streiten weiter, die Justizressourcen werden knapper. Bedarf es des verstärkten Einsatzes von Schlichtungsstellen, die dem Gericht vorgeschaltet sind, von Mediation, von außergerichtlichen Erledigungsformen (Diversion etc.)?

Ratz: Das kommt auf den jeweiligen Bereich an. Prinzipiell ist das eine gute Sache. In vielen Fällen ist es so: Je weniger man in Konfrontation kommt, desto leichter lassen sich die Dinge lösen. Aber manchmal bedarf es auch einer klaren Aussage: „So ist das – und jetzt ist Ruh.“ Das kann nur der Richter machen. Endlosschleifen sind irgendwann ausgereizt. Im Strafbereich meine ich aber, dass wir schon ziemlich an der Grenze dessen sind, was man im Diversionsbereich machen sollte.

Sie sind ein erklärter Gegner von Absprachen im Strafprozess, wie sie in Deutschland mittlerweile Usus sind (Muster: „Geständnis gegen Strafzusage“). Absprachen (Deals) werden mit prozessökonomischen Zwängen gerechtfertigt. Sind Deals letztlich zu vermeiden?

Ratz: Sie waren bisher aus meiner Sicht zu vermeiden. Wer ordentlich seine Arbeit macht, kann Strafverfahren derzeit noch binnen schicklicher Zeit zu Ende bringen. Nicht zuletzt der OGH ist dazu aufgerufen, das Verfahren so zu strukturieren – insbesondere bei Begründungspflichten für Beweisanträge etc. –, dass das alles möglich ist. In Österreich ist die Hauptverhandlung rasch durchführbar, wenn man einen Verhandlungsplan erstellt. Man muss von vornherein mit einem konzentrierten Blick herangehen. Es stört mich immer sehr, dass Urteilsausfertigungen unglaublich lang nach der Urteilsverkündung erfolgen. Dabei steht klar im Gesetz: binnen vier Wochen.

Aber Absprachen sind auch aus anderen Gründen abzulehnen: Unser Rechtssystem sucht nicht nach der formellen Wahrheit – wie in den USA –, sondern nach der materiellen Wahrheit. Im europäischen Prozess ist zu ermitteln, was historisch geschehen ist. Dieses Prinzip wird durch Absprachen untergraben. Und das Zweite ist ein sozialer Aspekt: Der Reiche kann es sich leisten, der Arme nicht. Aber Strafrecht ist doch etwas zutiefst Soziales!

Immer wieder wird öffentlicher Unmut über die Dauer von Verfahren mit wirtschaftlichem Hintergrund geäußert, nicht zuletzt, wenn sie ehemals politische Mandatare betreffen. Können Sie diesen Unmut verstehen?

Ratz: Ich möchte von den Begriffen „politisch“ und „wirtschaftlich“ wegkommen – ich kann von außen schwer hineinschauen, wie komplex solche Verfahren sind und wie lang etwa Rechtshilfeersuchen ans Ausland dauern. Was ich aber sehr wohl kritisch sehe: Ich erfahre von Verfahren, in denen man vom Blatt weg einstellen oder anklagen könnte – und die ziehen sich dann ungeheuer lang dahin, weil keiner sich die Mühe macht, das Ganze ein oder zwei Stunden lang knallhart durchzudenken. Man legt die Sache dann „auf Kalender“, oder man schickt sie „auf die Reise“, vielleicht wird man sie dann los – statt dass man sich hinsetzt und feststellt, um was es eigentlich geht.

Jüngst wurde wieder die Idee einer Strukturreform der Gerichte propagiert: Wegfall einer Instanz durch Kombination von Bezirks- und Landesgerichten zu Eingangsgerichten. Was halten Sie davon?

Ratz: Ich kann das wirtschaftlich nicht beurteilen. Aber ich als Vorarlberger sehe bestimmte Dinge nicht nur vom Schreibtisch aus. Wenn in einer Talschaft drei Richter sind, die als integere Menschen wahrgenommen werden, kann man sehen, wie die Justiz arbeitet. Es gibt so etwas wie Identität, wie Landesbewusstsein. Wenn es heute in einem Dorf keine Kirche, keine Post, keine Schule und kein Gericht mehr gibt, darf sich niemand wundern, dass es bald kein Leben mehr gibt.

Gibt es so etwas wie eine „Marke OGH“?

Ratz: Es würde mich freuen, wenn ich in der Lage wäre zu zeigen, dass die Gerichtsbarkeit Vertrauen verdient.

Gericht / 12.01.2012 12.01.2012 / Print
 
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